SIMACON Immobilienmanagement ist Ihr bundesweiter Partner bei der Vermietung und Verwaltung Ihrer Wohn- oder Gewerbeimmobilie. Mit einem umfassenden Angebot an Dienstleistungen kümmern wir uns kompetent und zuverlässig um alle Aufgaben der Verwaltung, Vermietung und Bewirtschaftung Ihres Eigentums. Im Vordergrund stehen dabei die individuelle, persönliche Betreuung, sowie die Werterhaltung und Wirtschaftlichkeit.
Als Immobilienverwalter bieten wir Ihnen daher ein aussagekräftiges Berichtswesen, übernehmen wir für Sie die Beauftragung, die Steuerung und das Controlling der Dienstleister sowie das komplette Vermietungs- und Sanierungsmanagement von Wohnimmobilien.
Bundesweit bedienen wir von unserem Standort aus Wohn- und Gewerbeobjekte für unsere Auftraggeber.
Damit wir den Anforderungen und Wünschen unserer Kunden gerecht werden, stellen wir die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen für unsere Dienstleitungen mithilfe unseres hausinternen Qualitätsmanagements sicher.
Immobilieneigentümern in Deutschland bieten wir ein breitgefächertes Serviceangebot rund um die Verwaltung ihrer Immobilien.
Hierbei decken wir mit unseren professionellen Teams alle Bereiche einer Hausverwaltung ab, u. a. Objektverwaltung, Vermietung, Forderungsmanagement, Mietenbuchhaltung, Betriebskostenabrechnung.
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§ Mietersuche in allen gängigen online Portalen (ImmobilienScout.de, Immonet.de, Immowelt.de, ebay-Kleinanzeigen)
§ Durchführung einer gründlichen Bonitätsprüfung unserer Interessenten
Erhalten Sie den Höchstmaß an Kompetente Hausverwaltung.
Auf Wunsch übernehmen wir auch gerne besondere Vermietungs- und Verwaltungsaufgaben wie z. B. Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Entwicklung von Vermarktungskonzepten oder die Planung und Baubetreuung von Um- und Ausbaumaßnahmen.
Wir kümmern uns um die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und sorgen für einen reibungslosen Ablauf bis zur Wohnungstür.
Die Mietverwaltung trägt Sorge für die Belange der Vermieter einzelner Wohnungen, sowie auch der Mieter. Bei uns sind Sie in guten Händen.
Was Kunden zu unserem Professionellen Service sagen:
Heiko Jurk
Klient:in
Martha Heier
Klient:in
Rene Hensel
Klient:in
Was macht eigentlich eine Hausverwaltung? Sind Verwalter:innen nur bessere Hausmeister? In unserem FAQ finden Sie alles zum Thema einer Hausverwaltung. Hier erfahren Sie mehr.
Bei einer Hausverwaltung handelt es sich um ein Unternehmen, das sich um die kaufmännische, technische und operative Betreuung von Immobilien kümmert. Eine Hausverwaltung kann durch eine einzelne Person – oder wie im Beispiel der Ersten Hausverwaltung – von einem Team von Expert:innen durchgeführt werden. Zu den betreuenden Immobilien zählen Wohnhäuser, Wohnanlagen, Eigentumswohnungen sowie Gewerbeobjekte.
Die Art der Verwaltung ist vor allem abhängig von der Art der Immobilien und deren Bewirtschaftung. Bei Wohnimmobilien gibt es die Mitverwaltung, die WEG-Verwaltung, sowie die Sondereigentumsverwaltung.
Von Sondereigentum ist die Rede, wenn es nicht um Eigentum der Gemeinschaft geht. So sind beispielsweise die einzelnen Wohnungen eines Haus Sondereigentum, während Flure und Treppenhäuser zum Gemeinschaftseigentum gehören.
Häufig spricht man gerade bdie der Verwaltung von Mietwohnungen innerhalb einer WEG von Sondereigentumsverwaltung, auch wenn sich diese nicht auf Wohnungen beschränken muss.
Die Aufgaben der Verwaltung unterscheidet sich dabei nur unwesentlich von einer klassischen WEG. Die Mieter von Wohnungen in einer WEG sind jedoch nicht Bestandteil der Eigentümerversammlung und haben kein Stimmrecht.
- Sondereigentumsverwaltung übernimmt dann Aufgaben wie bei der typischen Mietverwaltung, wie die Kommunikation mit Mieter:innen, Reparaturen in der Wohnung, Neuvermietungen etc.
- SE-Verwalter kann der gleiche sein wie WEG-Verwalter, muss aber nicht. Die EHV bietet neben der WEG-Verwaltung auch SE-Verwaltung an, übernimmt aber auch SE Mandate in fremdverwalteten WEGs.
Nach der WEG Reform aus 2020 können mittlerweile auch Parkflächen oder Gartenteile Sondereigentum sein. Dazu müssen diese aber in der Teilungserklärung entsprechend ausgewiesen sein.
Zusätzlich zu den Zuständigkeiten für Instandhaltung und Abrechnung der WEGs ist vor allem auch die Verwaltung und Pflege des Gemeinschaftseigentums Aufgabe der Verwalter:in. Im Gegensatz zum Sondereigentum, welches nur einzelne Wohneinheiten umfasst, ist das Gemeinschaftseigentum von allen Bewohnern und Eigentümern eines Objektes gemeinsam nutzbar. Hierzu gehören insbesondere das gemeinschaftlich genutzte Treppenhaus, der Gehweg und ein gemeinschaftlich genutzter Garten. Was genau Teil des Gemeinschaftseigentums ist, kann der sogenannten Teilungserklärung entnommen werden. Diese gibt Aufschluss, wem was zusteht und was gemeinschaftlich genutzt werden kann.
Anders als häufig vermutet, ist die Hausverwaltung nicht zwangsläufig auch Hausmeister:in. In einigen Fällen übernehmen die Verwalter:innen diese Aufgabe zusätzlich. Grundsätzlich ist ihre Aufgabe jedoch die Überwachung der Hausmeister:in und die Beauftragung von Handwerker:innen.
Sofern eine Verwaltung auch Hausmeisterdienste anbietet, gehören typischerweise Dienstleistungen wie zum Beispiel Kleinreparaturen, Gartenarbeiten, Treppenhausreinigung etc. zum Leistungsspektrum. In solchen Fällen können kleinere Reparaturen besonders schnell und unkompliziert abgeschlossen werden. Der Übergang hin zum „Gebäudemanagement“ oder auch „Facilitymanagement“ ist in solchen Fällen mehr oder weniger fließend, wobei deren Bedeutung der klassischen „Hausverwaltung“ stark ähnelt.
Derzeit verwalten wir Immobilien in Nordrhein-Westfalen. Wir planen jedoch unsere Expansion über die Grenzen NRWs hinaus!
Wir schneiden unser Dienstleistungsangebot auf Ihre Bedürfnisse zu. Wir sind sowohl in der WEG- als auch in der Mietverwaltung aktiv. Zu unseren Dienstleistungen gehören administrative Tätigkeiten und die technische Verwaltung, aber auch WEG-Kommunikation oder vollumfassendes Mietermanagement. Fordern Sie gerne ein unverbindliches Angebot an, in dem wir auf Ihre Bedürfnisse eingehen!
Was eine Hausverwaltung kostet ist sehr vom Einzelfall abhängig. Generell sollten Miteigentümern einer Wohneigentümergemeinschaft mit 20 bis 30 Euro pro Monat in größeren Wohnanlagen rechnen. Mietverwaltungen können gerne auch bis zu 40 Euro pro Monat und Wohnung kosten.
Wie teuer die Betreuung einer einzelnen Wohnung ist lässt sich dabei nicht so leicht sagen. Dies hängt von vielen Faktoren ab. Generell gilt jedoch: Je mehr Wohnungen sich in einem Mehrfamilienhaus befinden, desto günstiger wird die Verwaltungsgebühr für die einzelnen Eigentümer:innen.
So sind besonders kleine Wohnanlagen mit weniger als 5 Wohnungen deutlich teurerer als große Mehrfamilienhäuser mit 20 oder mehr Einheiten.Mehr zum Thema Verwalterhonorare und den Kosten der Verwaltung lesen Sie in unserem Ratgeber.
Wir garantieren Ihnen eine lokale Verwalter:in, der oder die regelmäßig bei Ihnen vor Ort ist! Nur so können wir sicherstellen, dass wir über Ihre Immobilie Bescheid wissen und sie adäquat bewirten können.
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